Dr. Hans-Joachim Berg

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Endlich ein Bibliothekskonzept mit Substanz vorlegen! (14.06.2018)

 

 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Die Koalition simuliert mit ihrem Antrag für ein Bibliothekskonzept nur ein ernsthaftes Bemühen, die Situation der öffentlichen Bibliotheken in unserer Stadt zu verbessern. Nach ihren eigenen Vorgaben soll diese Simulation auf jeden Fall bis zum 30. Juni nächsten Jahres verlängert werden. Was danach geschehen soll, steht in den Sternen.

Wer wirklich die Bibliotheken in unserer Stadt voranbringen und zukunftsfähig machen will, sollte zunächst den Bericht der Expertenkommission aus dem Jahre 2005 auswerten und erst dann nach neuen Experten rufen. Wem dieser Expertenbericht zu lange zurückliegt, der hätte sich wenigstens mit den offenen Briefen des Arbeitskreises Berliner Stadtbibliotheken von 2017 ernsthaft auseinandersetzen sollen.

Der Kultursenator lobt sich in seiner Antwort vom 6. Juni 2017 an den Arbeitskreis wie folgt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Mit der »Zukunftsstrategie« für die Berliner öffentlichen Bibliotheken hat die Kulturverwaltung mit den Bezirken eine vom Senat beschlossene Strategie.“ Was ist diese sogenannte Strategie von 2017 wert, wenn die Koalitionsfraktionen ein Jahr später schon wieder eine neue Strategie entwickeln lassen wollen?

Ihr Konzeptantrag ist offenbar nichts weiter als eine Vorlage für weiteres Nichtstun. Anstatt sich als Parlamentarier ernst zu nehmen und dem Senat ernsthafte inhaltliche Hausaufgaben zu diktieren, listen Sie in Ihrem Antrag im Wesentlichen nur eine Reihe organisatorisch-bürokratischer Vorgaben auf.

Dabei haben es unsere öffentlichen Bibliotheken in den Schulen, in den Bezirken, in den wissenschaftlichen Institutionen und in der Landesbibliothek selbst mehr als verdient, endlich eine verbindliche, zukunftsorientierte, technische, finanzielle, personelle und schließlich auch bauliche Perspektive zu erhalten. Denn noch immer gilt: Wo Bücher sind, da ist auch Bildung. Deshalb ist es eine unersetzliche öffentliche Aufgabe, diesen Zugang nicht nur jedermann niederschwellig zu ermöglichen, sondern zum Lesen geradezu zu verführen.

Dazu leisten Sie leider keinerlei inhaltlichen Beitrag. Ihr ganzer Antrag vermittelt den Eindruck, dass Sie sich hier ein parlamentarisches Fleißkärtchen ausstellen lassen wollen, ohne wirkliche parlamentarische Fleißarbeit geleistet zu haben. Diese dünne parlamentarische Wassersuppe werden wir mit Ihnen nicht gemeinsam auslöffeln. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab.

Danke!

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Das Kreuz gehört auf die Schloss-Kuppel! (22.06.2017)

 

 

 

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herzlich willkommen zur ersten Debatte über ein Schlossgespenst in diesem hohen Hause. Aufgescheucht hat dieses Schlossgespenst ausgerechnet die Stiftung Zukunft Berlin mit ihrem Versuch, aus den Tiefen uralter Schlossdebatten die Frage der historischen Rekonstruktion neu aufzuwerfen. Bei der bekannten Prioritätensetzung dieses Senates, seien es abstruse Klosettkategorien, die Metropole der Einwegbecher oder Haftverschonung für Berufsverbrecher, kann es kaum verwundern, dass Kultursenator Lederer sich sogleich an diesem Gespenstertanz beteiligt hat. Die Linke bläst die Sache nun zu einem Nachhutgefecht in einem erfolglosen Kulturkampf auf. Offensichtlich ist ihr der Phantomschmerz über den Verlust von Hammer und Sichel an der Stelle des jetzigen Schlossportals in die Glieder gefahren.

Die linken Kulturkämpfer haben eine Tonlage eingelegt, als ob es darum ginge, dass wieder erstandene Schloss durch einen finsteren Spendencoup plötzlich in einen Kirchenbau umwidmen zu wollen. Was für ein Blödsinn! Deshalb sagen wir: Das Kreuz an dieser Stelle ist kein Zeichen einer christlichen Inbesitznahme, sondern ein historisches Zitat. Durch den Traditionsbruch vom Gottesgnadentum hin zur Volkssouveränität hat das Kuppelkreuz seine damalige Symbolwirkung verloren. Dass die Linke dieses Zitat löschen will, ist genau jene Art von Geschichtsverachtung, die schon immer Gesinnungsdiktaturen ausgezeichnet hat.

Wer den neuen Menschen schaffen möchte, für den sind die Wurzeln der Vergangenheit kein Halt, sondern eine Bedrohung. Niemand wird durch das Kreuz auf der Kuppel gezwungen, Christ zu werden, aber auch das Kreuz und nicht nur das auf der Kuppel, gehört zum Bestandteil unserer Geschichte.

Die CDU versucht mit ihrem Antrag, den Glanz des goldenen Kreuzes auf der Schlosskuppel auf ihr verblassendes C umzulenken. Das ist ebenso durchsichtig wie vergeblich. Es ist doch reiner Zeitgeistopportunismus, wenn die CDU das Schloss als Produkt der europäischen Kultur darstellt.

Nein, das Berliner Stadtschloss war über die Jahrhunderte seines Werdens hin das Produkt preußischen Herrschaftswillens und preußisch definierter Architektur und Kunstmeisterschaft. Sehen wir mal hinsichtlich der Meisterschaft über den eingestürzten Münzturm hinweg! Da gibt es nichts zu relativieren und zeitgeistig einzuordnen, wie es die CDU macht. Das Berliner Stadtschloss war das Schloss preußischer Herrscher, und unsere demokratische Republik hat sich dieses Schloss selbstbewusst neu angeeignet, und das ist auch gut so.

Die Union verkennt die Rechtfertigung und den Sinn der beschlossenen und genehmigten historischen Rekonstruktion, wenn sie ihren Antrag mit dem Satz schließt: Auf die Kuppel gehört ein Kreuz. – Nein, auf die Kuppel gehört eben nicht ein Kreuz. Auf die Kuppel gehört das Kreuz, und zwar das Kreuz als Bestandteil der gesamten Fassadenrekonstruktion.

Mit ihrem Antrag scheint die Union der Kritik der Linken recht geben zu wollen, dass das Kreuz an dieser Stelle und in diesem Zusammenhang als christliches Auftrumpfen missverstanden werden soll. Aber genau dieser Bedeutungszusammenhang verbietet sich, wenn man Bundestagsbeschluss und Baugenehmigung ernst nimmt. In beiden kommt das Kuppelkreuz nicht vor. Das muss es auch gar nicht, weil keines der Hunderte von Fassadenelementen tabellarisch erwähnt wird. Gewollt und genehmigt ist die historische Rekonstruktion der Schlosshülle. Das wird auch genauso kommen und wenig Rücksicht darauf nehmen, ob der eine oder andere sich innen mehr Preußen und außen mehr Palast der Republik gewünscht hätte. Deshalb sollten alle Seiten das Kreuz auf der hohen Kuppel religionspolitisch niedriger hängen. Die AfD-Fraktion wird sich deshalb dem Antrag der CDU-Fraktion nicht anschließen können. So, wie wir uns durch das Schlossgespenst der Linken nicht aufschrecken lassen, lassen wir uns auch von der durchsichtigen Anbiederei der Union nicht vereinnahmen. Mit unserer Enthaltung unterstreichen wir, worum es ausschließlich und auch völlig ohne Unionsantrag geht: Das Kreuz gehört auf die Kuppel, das Kreuz kommt auf die Kuppel, und das ist gut so.

Herzlichen Dank!

 

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Keine Scheintransparenz bei Spitzenbesetzungen im Kulturbereich! (04.05.2017)

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Wer von Transparenz spricht, meint allzu oft nicht wirkliche Durchschaubarkeit, sondern eher die Möglichkeit, auch dort mit zu entscheiden, wo keine eigene Entscheidungsverantwortung liegt. Die allgegenwärtige Einbeziehung der wie auch immer Betroffenen wirkt zwar transparent, bewirkt aber nicht selten das Gegenteil von Transparenz, nämlich Scheintransparenz. Es ist kein Ausbund von Intransparenz, wenn der kulturelle Akteur an der Spitze sich nicht vorrangig den Akteuren in der Breite vermitteln muss. Die Annahme, einen Auswahlprozess gestalten zu können, der die Mitarbeiter intensiv einbindet und gleichzeitig eine öffentliche Personaldiskussion vermeidet, ist eine Scheinlösung. Wer Spitzenpersonal nicht öffentlich verbrennen möchte, der darf es nicht halb öffentlich unter Feuer stellen. Es sollte keine Zumutung für die Akteure sein, von ihnen die Einsicht zu erwarten, dass es Betroffenheit nicht nur auf der Bühne, sondern auch vor der Bühne gibt.

Zu begrüßen ist es, dass in den Ausschussberatungen davon Abstand genommen wurde, Intendantenverträge in allen Einzelheiten offen legen zu lassen. Die Attraktivität eines Intendanten-vertrages macht sich allerdings bei Weitem nicht an der bloßen Gehaltszahlung fest. Wirklich spannend ist es mitunter, wie die zahlreichen Nebenregelungen gestaltet sind. Ich nenne als Beispiel: Welche Präsenzpflichten bestehen? Welche Nebentätigkeiten sind gestattet? Welche Aufgaben dürfen in welchem Umfang und auf wessen Kosten wem übertragen werden?

Alle Forderungen nach Transparenz im hohen Kulturbetrieb müssen sich außerdem einer sehr banalen Erkenntnis beugen. Wer zum Beispiel die Tagebücher von Fritz Raddatz, Thomas Bernhard oder Martin Walser liest, erfährt, dass die schönen Künste dann doch außerordentlich heftig nach dem schnöden Mammon greifen. Wer hier die Büchse der Eitelkeiten öffnet, darf sich nicht wundern, wenn Vertragsverhandlungen zu Transferzockereien entarten.

Die sehr sachliche Diskussion im Kulturausschuss gibt Anlass zur Hoffnung, dass wir als Parlament dem Senat für die weiteren Diskussionen um Spitzenbesetzungen im Kulturbereich wichtige Leitgedanken mit auf den Weg geben konnten. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass es sich der FDP-Antrag mit der Gesamtthematik allerdings doch etwas zu einfach gemacht hat. Für eine Zustimmung haben wir uns mehr erwartet, als nur den Senat aufzufordern, ein Konzept vorzulegen. Die AfD-Fraktion wird sich deshalb der Stimme enthalten.

Ich danke Ihnen!

 

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Rot-Rot-Grüner Teppich für Berufs- und Gewohnheitsverbrecher! (24.11.2016)

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Nach unserer Geschäftsordnung findet eine Aktuelle Stunde statt, wenn es um ein Thema von allgemeinem Interesse geht. Wie wahr! Es ist von höchstem allgemeinen Interesse, dass die sich bildende rot-rot-grüne Koalition dabei ist, den Amtseid ihrer zukünftigen Senatoren zu verletzen, bevor er auch nur abgelegt worden ist, denn dem Wohle des Volkes, auf das Sie schwören werden, kann es unmöglich dienen, wenn Sie dabei sind, einen rot-rot-grünen Teppich für Berufs- und Gewohnheitsverbrecher in diese Stadt, in diese Gesellschaft auszurollen.

Anders kann die Absicht aus Ihrem Koalitionsvertrag nicht verstanden werden, auf die Inhaftierung von Verurteilten grundsätzlich zu verzichten. Sie haben ja vereinbart: Der Anspruch bleibt; der offene Vollzug ist der Regelvollzug. – Man fragt sich, ob die Koalitionäre die bisherigen bitteren Erfahrungen mit diesem offenen Vollzug bewusst ihrer linken Resozialisierungsromantik geopfert haben.

Erinnert sich noch jemand in diesem Haus an das Jahr 2007, das sogenannte Jahr der offenen Tür in den Berliner Haftanstalten? Damals flohen in den ersten neun Monaten des Jahres 85 Gefangene aus dem offenen Vollzug, und die verantwortliche Justizsenatorin behauptete, dass nur „ungefährliche Straftäter“ geflohen seien. Aber ist das wirklich so? Fliehen immer nur ungefährliche Straftäter aus dem offenen Vollzug?

Die Realität zeigt ein anderes Bild, das ich hier nur in Teilen wiedergebe. Verurteilte Mörder flohen aus dem offenen Vollzug im Mai 2007 der JVA Brandenburg, im Juli 2011 der JVA Torgau, im August 2012 der JVA Wriezen, im Juni 2016 der JVA Euskirchen. Der offene Vollzug bietet nicht nur bereits verurteilten Mördern die Gelegenheit zur Flucht. Ebenso werden Straftäter im offenen Vollzug selbst erst zu Mördern. Ein Mann, der trotz 27 Vorstrafen im offenen Vollzug der JVA Diez war, rammte auf seiner Flucht den Kleinwagen einer 21-jährigen jungen Frau, die später daraufhin starb. Der Mann wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ich hoffe, dass die nachfolgenden Redner der Koalition nicht auf irgendwelche Rückfalltäter-, Profil- oder sonstige Statistiken verweisen, um die angebliche Irrelevanz des Themas zu untermauern. Abgesehen davon, dass die Erstellung oder eben gerade die Nichterstellung von Statistiken bereits zum Bestandteil eines gelähmten Rechtsstaates geworden ist, sollte sich auch bei Ihnen eine prozentbasierte Relativiererei von menschlichen Einzelschicksalen verbieten. Jedes einzelne Opfer eines im offenen Vollzug befindlichen Straftäters, jedes einzelne Opfer eines aus dem offenen Vollzug fliehenden Straftäters ist nicht nur ein Tatopfer. Es ist auch das Opfer einer bewusst herbeigeführten Politik. Es ist auch Ihr Opfer! Und deshalb sagt die AfD: Der Rechtsstaat braucht vor allem Respekt. Und Respekt bedarf des Willens und der Fähigkeit, den Rechtsstaat auch durchzusetzen. Aber mit Ihrer Koalitionsvereinbarung betreiben Sie keine Durchsetzung des Rechtsstaates; Sie betreiben im Ergebnis eine konsequente Zersetzung des Rechtsstaates.

Ein Rechtsstaat, der sich selbst nicht ernst nimmt, wird von niemandem ernst genommen. Dass Sie Ihre Zersetzung des Strafvollzugs dann auch noch unter der Überschrift „Ein bürgernahes und lebenswertes Berlin“ verpacken, überschreitet die Grenzen zum Zynismus.

Wer wie Sie auf die Inhaftierung von Verurteilten grundsätzlich verzichten will, der betreibt eine ideologisch verblendete und längst als weltfremd erwiesene Resozialisierungsromantik. Dem scheint die Lebensqualität des kriminellen Milieus in dieser Stadt wichtiger zu sein als die der Opfer dieses Milieus. Der betreibt die größte Demotivationskampagne für Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter und Justizvollzugsbeamte.

Aber vielleicht gibt es doch noch Hoffnung auf einen Rechtsstaat, der sich nicht aufgibt und der sich nicht lächerlich macht. Wir alle wissen, dass Koalitionsvereinbarungen weder eins zu eins noch von A bis Z umgesetzt werden. Deshalb wendet sich die AfD-Fraktion ganz bewusst an Sie, Herr Regierender Bürgermeister.

Verzichten Sie darauf, auch in Ihrer Regierungserklärung diesen rot-rot-grünen Teppich für Berufs- und Gewohnheitsverbrecher auszurollen! –

Ich danke Ihnen!

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Zum „Stuttgarter Aufruf“!

Nein, den „Stuttgarter Aufruf“ werde ich nicht unterzeichnen und ich werbe dafür, dass auch andere
sehr genau prüfen, ihn mitzutragen.

Lesen Sie hier meine Erklärung, warum ich den „Stuttgarter Aufruf“ nicht unterzeichnen werde:

Zum „Stuttgarter Aufruf“ – 2. November 2018

Nein, den Stuttgarter Aufruf werde ich nicht unterzeichnen und ich werbe dafür, dass auch andere sehr genau prüfen, ihn mitzutragen.

Nicht alles, was berechtigt erscheint, ist auch richtig, und nicht alles, was stimmt, ist stimmig. Mein maßgebliches Argument gegen den Stuttgarter Aufruf ist, dass er völlig berechtigt einen Schulterschluss in der Partei fordert, aber an entscheidender Stelle dabei so allgemein bleibt, dass sich hinter dieser Mauer der Solidarität auch diejenigen geschützt sehen können (hoffentlich nicht: sollen), die, womöglich absichtsvoll, nicht verstehen wollen oder nicht verstehen können.

Mit dem Aufruf leisten seine Initiatoren der Sache der AfD nach meiner Überzeugung keinen guten Dienst. Das gilt leider gerade deshalb, weil ein tragender Punkt des Aufrufes nur zu berechtigt erscheint: Ich meine damit die geäußerte Sorge, „verdiente Mitglieder zu opfern, weil ihnen eingeredet wird, dass nur so der dringend notwendige Erfolg der AfD befördert werden könne“.

Selbstverständlich ist uns allen klar, dass die von interessierten Kreisen in den Kartellparteien angedrohte Überwachung durch den Verfassungsschutz nicht darin begründet ist, dass die AfD in die Verfassungsfeindlichkeit abdriften könnte, sondern ein ausschließliches Mittel darstellt, den immer erfolgloseren und nahezu verzweifelten Kampf gegen die Bürgerbewegung AfD auf eine weitere Eskalationsstufe anzuheben.

Das besorgniserregende an dieser Situation ist nun, dass diese äußere Drohkulisse unserer politischen Gegner jetzt auch für manche Auseinander-setzung innerhalb der AfD instrumentalisiert wird. Da wird dann bedenkenlos mit zweierlei Maß gemessen, wenn eine als „Verharmlosung“ des Nationalsozialismus interpretierbare Äußerung gnädig und wohl auch berechtigt „niedriger gehängt“ wird, andererseits allenfalls geschmack- und stillose Küchenfotos zum subtilen Nazi-Bekenntnis aufgeblasen werden. Genau diese Methode der Selbstzerfleischung ist es, die unseren innerparteilichen Zusammenhalt beschädigt und unsere Gegner frohlocken lässt!

Insofern und nur insofern sind manche im Stuttgarter Aufruf geäußerte Sorgen nachvollziehbar und berechtigt. Dabei sollten wir uns nicht selbst täuschen oder täuschen lassen: Da gegen die berechtigten Fragen, Positionen und Forderungen der AfD den Kartellparteien keine argumentativen Mittel gegeben sind, werden sie immer mit der größten politischen Vernichtungskeule, dem „NAZIVorwurf“, gegen uns kämpfen. Schon deshalb wird es der AfD niemals gelingen, dass die Gegner auf diese „Wunderwaffe“ verzichten. Und vergessen wir nicht, keine Parteiordnungsmaßnahme wird jemals dazu führen, dass die Kartellmedien melden werden: „AfD ist Nazifrei!“

Nun meinen manche, dann sollten wir doch alles daransetzen, den Gegnern keine Ansatzpunkte zu liefern, uns in die Nazi-Ecke zu drängen. Doch dieses Ansinnen ist ebenso richtig wie zur Erfolglosigkeit verdammt: Denn es sind unsere politischen Gegner, die völlig willkürlich für ihre Zwecke instru-mentalisieren, was „Nazi“ ist. Sie betreiben dabei um des Schadens für die AfD willen eine Verharmlosung des Nationalsozialismus, indem fast alles, was „rechts“ von den Kartellparteien angesiedelt wird, unter Nazi-Verdacht gestellt wird. Daran dürfen wir uns auf keinen Fall selbst beteiligen. Für die notwendige Grenzziehung reicht dabei aber genau nicht die im Aufruf gezogene „rote Linie: das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch“ aus.

Diese Linie ist ganz individuell für jeden Staatsbürger die Grenzziehung seines eigenen Verhaltens in und gegenüber der Gemeinschaft. Als roter Faden für eine Partei, die gestaltende Verantwortung für unser Land übernehmen will, ist das aber zu wenig! Wenn wir mit dem Stuttgarter Aufruf eine Partei sein sollen, in der alles zulässig ist, was nicht gegen Grundgesetz oder Strafrecht verstößt, würden wir eine inhaltliche Bandbreite zulassen, die uns dann schon per Definition an den Rand, d.h. zu den Extremen der politischen Gestaltungsfreiheit führt! Damit wäre die AfD dann genau dort, wo unsere politischen Gegner uns haben wollen, und was wir nach unserem Selbst-verständnis nicht sind. Diese rote Linie des Stuttgarter Aufrufes erweist sich dann als roter Faden, mit dem wir uns selbst nur strangulieren können.

Es geht nicht um „Denk- und Sprechverbote“; ganz im Gegenteil, es geht darum, intensiv zu denken und dann deutlich zu sprechen! Man hoffte eigentlich, es nicht mehr sagen zu müssen, aber für uns in der AfD ist klar: Der Nationalsozialismus ist auch ohne „Auschwitz“ eine sozialrevolutionäre, rassistische, zutiefst freiheitsfeindliche und menschenverachtende Ideologie des Totalitarismus! Dass er sich in seiner Verachtung des freiheitlich in die Gemeinschaft eingebundenen Menschen von linken totalitären Ideologien nicht unterscheidet, macht unsere Ablehnung nicht geringer. Auch der Umstand, dass in manchen Bevölkerungskreisen dem Nationalsozialismus wegen seiner „nationalen“ Themensetzungen eine gewisse Nachvollziehbarkeit zugesprochen wird, macht die Sache nicht besser: Kein politisches Herrschaftssystem hat der nationalen Sache in Deutschland einen schlechteren Dienst erwiesen als der Nationalsozialismus!

Wer vor diesem Hintergrund Zweideutigkeiten im Denken und Sprechen zulässt, sollte in der AfD keine politische Heimat finden. Er hat weder unsere Politik noch den Charakter des Nationalsozialismus verstanden.

Wir verstehen uns als Patrioten, die die Verfassung schützen!
Deshalb haben wir keine Angst vor dem Verfassungsschutz!

 

Der Stuttgarter Aufruf (2018)

Erklärung zum Stuttgarter Aufruf

 

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Staatliche Mittel für das Bündnis „Stoppt die AfD“ ?

Lesen Sie hier meine Schriftliche Anfrage:

Staatliche Mittel für das Bündnis „Stoppt die AfD“ und die Antwort des Berliner Senats vom 18.10.2018.

Drucksache 18/16824

Schriftliche Anfrage – Dr. Berg – Stoppt due AfD – S18-16824

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Mehrfachvergabe von Stipendien an einzelne Künstler?

Lesen Sie hier meine Schriftliche Anfrage vom 19. Oktober 2018 und die Antwort des Berliner Senats
zum Thema:

Mehrfachvergabe von Stipendien an einzelne Künstler? Drucksache 18 / 16 826

Schriftliche Anfrage – Dr. Berg – Künstlerstipendien – S18-16826-2

 

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Migrationspakt stoppen!

Mehr Infos in meinem Facebook-Video:  MIGRATIONSPAKT STOPPEN!

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Kunstblase zum Platzen bringen!

„Diese Eklärung … ist für mich ein Tiefpunkt der Debatten- und Toleranzkultur und zeugt von nichts anderem als dem moralischen und intellektuellen Bankrott der Initiatoren. Was bleibt, ist Hysterie – ein „Wehret den Anfängen“, dem das „Wehret dem Ende“ längst abhanden gekommen ist.“ 
Uwe Tellkamp (u.a. Der Turm, Der Eisvogel): Der Moralismus der „Vielen“, Offener Brief vom 13. November 2018.
https://sezession.de/59871/der-moralismus-der-vielen-ein-offener-brief-von-uwe-tellkamp

 

 

 

Berlin, 9. November 2018

Dr. Hans-Joachim Berg, Mitglied des Kulturausschusses des Abgeordnetenhauses, hält der Vereinigung ‚Die Vielen‘ nach ihrem heutigen Skandal-Pressegespräch den Spiegel vor:

„Dass ‚Die Vielen‘ sich für Kunstfreiheit einsetzen wollen, ist ein Hohn für alle konservativen bzw. nicht-linken Künstler, die nicht nur marginalisiert werden, sondern offener Repression ausgesetzt sind. Wäre die Vereinigung ‚Die Vielen‘ konsequent, dann müssten sie eine Quote für konservative Künstler fordern.

Mit der heute am Beispiel von Uwe Tellkamp erhobenen Forderung, Rechte im Kulturbetrieb anzugreifen und ihnen den Raum für künstlerisches Schaffen zu nehmen, entlarven sich ‚Die Vielen‘ selbst als Feinde der Kunstfreiheit. ‚Die Vielen‘ stehen nicht für Freiheit und Vielfalt in der Kunst, sondern für eine sich selbst reproduzierende Kunstblase und eindimensional denkende Menschen, die jegliche Bodenhaftung verloren haben. 

Die AfD wird diese Kunstblase selbstherrlicher Egozentriker zum Platzen bringen!“

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Migrationspakt ist eine Mogelpackung für Massenmigration!

Berlin, 5. November 2018

Zur Diskussion um die angeblich völlige Unverbindlichkeit des Migrationspaktes der Vereinten Nationen erklärt Dr. Hans-Joachim Berg, Mitglied des Rechtsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin:

„Nachdem der öffentliche Druck auf die Bundesregierung immer größer wird, im Bundestag eine Debatte über den Migrationspakt der Vereinten Nationen zuzulassen, soll als neue Verteidigungslinie das Argument herhalten, bei dem Pakt handele es sich um völlig unverbindliche Absichtserklärungen rund um das ohnehin nicht aufzuhaltende Phänomen der weltweiten Migrationsströme.

Diese dreiste Märchenerzählung steht in der unheilvollen Tradition der Halb- und Unwahrheiten, wie wir sie in der Europapolitik erfahren haben: keine Finanzierung von Staatsdefiziten (No-Bailout-Klausel); Regelungen durch EU-Recht nur, wenn es einer grenzüberschreitenden Regelung zwingend bedarf (Subsidiaritätsprinzip); Abschaffung des Gerichtscharakters des Europäischen Gerichtshofes zugunsten eines offen parteiischen Integrationsförderungsinstrumentes; Unantastbarkeit der Regelungen der Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften durch die Mitgliedstaaten selbst usw. usw.

Offensichtlich haben sich bisher nur die Regierungen etwa Österreichs – immerhin gegenwärtige EU-Ratspräsidentschaft -, Ungarns, Polens, Tschechiens und der USA die Mühe gemacht, die 32 Seiten Text des Paktes zu lesen. Wer in das Dokument schaut, wird sich von den pauschalen Hinweisen auf die verbleibende Staatensouveränität nicht Sand in die Augen streuen lassen und feststellen: Der Text wimmelt nahezu vor Bekenntnissen zur Selbstbindung der Unterzeichnerstaaten!

  • Das Wortgebilde „Pflicht“ erscheint in über 90 Varianten.
  • „Gewährleistungen“ werden in 37 Fällen ausgesprochen.
  • „Sicherstellungen“ sind in 30 Fällen vereinbart.

Und all dies soll ab 2022 in einen permanenten Überprüfungsprozess auf seine Umsetzung und Weiterentwicklung hin geführt werden. Wer vor diesem Hintergrund allen Ernstes von der Unverbindlichkeit des Paktes spricht, verkauft die Bürger und die Öffentlichkeit für dumm. Gerade in Deutschland mit seinem überbordenden Rechtswegestaat bedarf es keiner großen Fantasie, um die Konsequenzen dieser angeblich unverbindlichen Verbindlichkeiten vorherzusehen:

In allen Gerichtsverfahren rund um das Thema Migration werden die Verpflichtungen aus dem Pakt als bindende Interpretationsregeln, gewollte Selbstverpflichtung und vor allem als unüberwindbare moralische Messlatte verstanden werden. Damit sind dann die Maßstäbe für die Öffnung Deutschlands als Zufluchtsgebiet aller Armutsmigranten der Welt festgelegt. Und die Kartellparteien dieser Republik verweigern dazu nicht nur Bürgerpetitionen, sondern auch eine öffentliche Debatte im Deutschen Bundestag. Ein größerer Beitrag zur Entfremdung der Bürger von den Verantwortungsträgern dieses Landes ist kaum vorstellbar.“

Bitte schauen Sie sich dazu auch dieses Video an:

https://www.facebook.com/AfDFraktionAGH/videos/2171841073131116/

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