Dr. Hans-Joachim Berg

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Berliner Senat erneut mit postfaktischer Blindheit gegen islamische Bedrohung!

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Beispielfoto aus Großbritannien: Scharia-Zone (britishdemocrats.uk)

Zu der Antwort des Senats auf meine schriftliche Anfrage vom 12. Juli 2017 (Drs. 18/11819) über die Existenz einer bis zu 100köpfigen islamischen Terrormiliz in Berlin (Bericht Tagesspiegel vom 5.7.17), in der der Senat nicht wissen will, was die Polizei offensichtlich weiß, erkläre ich als Mitglied im Rechtsausschuss uns stv. Mitglied im Untersuchungsausschuss Terroranschlag Breitscheidplatz im Berliner Abgeordnetenhaus:

„Typisch rot-rot-grüne Verantwortungslosigkeit: einfach die Augen schließen und es gibt die Probleme der Stadt nicht mehr. Ob ungebremste Massenzuwanderung, Kriminalität von Zuwanderern, Wohnungsnot oder BER: solange dem Senat keine „verifizierbaren Faken und empirischen Erkenntnisse“ vorliegen, existieren die Probleme der Stadt auch nicht. Wohin diese Blindheit geführt hat, haben die Berliner zuletzt beim Weihnachtsmarktanschlag auf dem Breitscheidplatz gesehen.
Mit der Negierung einer bis zu 100köpfigen tschetschenischen Terror-Miliz, die Zuwanderern ihre archaischen islamistischen Vorstellungen aufzwingen will, bringt der Senat alle Einwohner Berlins -Deutsche und Migranten- bewusst in Gefahr.
Die Argumentation des Senates, eine 100köpfige Truppe sei -wenn es sie denn gäbe- gar nicht so groß im Vergleich zur Masse der Migranten, die mittlerweile in Berlin auf ihre Verfahren warten, bestätigt, dass der Senat die Sicherheit der Berliner Bürger weiter mit ideologischer Blindheit betrachtet. Der Senat will aus dem Fall Anis Amri offensichtlich nichts lernen.
Wenn der Senat ernsthaft meint, eine 100-Mann-starke islamistische Gruppierung stelle kein Sicherheitsrisiko dar, hat er entweder die Kontrolle über die Stadt verloren oder er spielt bewusst mit der Sicherheit der Bürger Berlins und leistet einer weiteren Radikalisierung und Islamisierung unter Migranten fahrlässig Vorschub. Zudem verweigert er den nicht radikalisierten Muslimen Schutz vor den Einschüchterungen der Radikalen.“

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Bundestagswahlkampf 2017: Reden ist Silber, Arbeiten ist Gold! Anpacken für den Schlussspurt!

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Keine Entwicklungshilfe mehr für Kooperationsverweigerer bei Abschiebungen!

Beispielfotos:  framepool.com

Zu den Abschiebehindernissen bei Personen ohne Aufenthaltsrecht erkläre ich als stellvertretender AfD-Landesvorsitzender und Bundestagskandidat:

Nachdem jetzt auch aus Unionskreisen die alte AfD-Forderung nach der Einrichtung von Abschiebezentren für Personen ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland ertönt, gilt es, deren Heimatländer in die Verantwortung zu nehmen.

Deutschland kann es nicht länger hinnehmen, dass die Zusendung von Personaldokumenten auf angeblich unüberwindliche Schwierigkeiten stößt. Schließlich sind die öffentlichen Einrichtungen dieser Länder ja auch in der Lage Milliardenzahlungen aus Deutschland entgegenzunehmen.

Ich fordere deshalb die Bundesregierung auf, allen Ländern, die sich als punktuelle Kooperationsverweigerer aufführen, die Entwicklungshilfe zurückzuhalten. Nur so werden die noch in zu vielen Entwicklungsländern herrschenden korrupten Partei-, Stammes- und Familienclans lernen, dass Partnerschaft Gegenseitigkeit voraussetzt.

Diese herrschenden Gruppen verweigern die Zusammenarbeit bei der Rückführung ihrer Bürger, weil sie wohl zurecht Angst vor innenpolitischem Druck durch die Familien der Rückzuführenden befürchten. Aber genau dieser Druck kann und sollte dazu führen, die Zustände („Fluchtursachen“) in diesen Ländern zu bekämpfen.

Unter Kennern ist unstreitig, dass ein beträchtlicher Anteil der Entwicklungsgelder (Deutschland leistet ca. fünf Milliarden Euro an die „Kooperationsländer“) in den Korruptionskanälen verschwindet. Wenn diese Kanäle trocken gelegt werden, wäre dies ein erster Schritt, zur Beseitigung von Fluchtursachen.

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Castorfs Egotrip kostet Chris Dercon fast 40.000 Euro!

Foto: Berliner Zeitung

Zu den Kosten in Höhe von fast 40.000 Euro für Ab- und Aufbau sowie Transport des „Räuberrades“ von der Berliner Volksbühne nach Avignon und zurück, erkläre ich als der kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus:

Der Egotrip des beleidigten Frank Castorf kostet die neue Volksbühnen-Intendanz unter Chris Dercon fast 40.000 Euro. Wie der Berliner Senat auf meine schriftliche Anfrage hin bestätigte (Drs. 18/11730), sind für den den Abbau, den Transport an Castorfs neue Wirkungsstätte in Avigon, den Aufbau dort, Abbau und Rücktransport insgesamt fast 40.000,- Euro vorgesehen. Ob es allerdings bei dieser Summe bleiben wird, ist noch völlig offen.

Diese irrwitzige Aktion des beleidigten Alt-Intendanten Castorf kostet somit mehr als das Jahresgehalt mancher Arbeiter und Angestellten in Berlin.

Sinnvoller wäre es gewesen, das Rad in Berlin zu belassen und hier zu sanieren. Die Verschwendung von Steuergeldern unter rot-rot-grün für sinnlose Projekte scheint keine Grenzen zu kennen “

 

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Castorf darf Volksbühne nicht wie sein Privateigentum behandeln! Senat muss endlich eingreifen und Ego-Trip des Intendanten beenden

Bildergebnis für ost volksbühne

(Foto: Berliner Zeitung)

Als kulturpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion  im Berliner Abgeordnetenhaus, kritisiere ich die Entfernung des „Ost“-Schriftzuges vom Dach der Volksbühne am Wochenende:

„Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die Ablösung Frank Castorfs als Chef der Volksbühne überfällig ist, dann wäre dieser durch dessen Verhalten in den letzten Wochen mehr als erbracht. Mit der Entfernung des ‚Ost‘-Schriftzuges und der geplanten Beseitigung des ‚Räuberrades‘ auf dem Rosa-Luxemburg-Platz benimmt sich der Intendant wie ein trotziger Dreijähriger, der sein Spielzeug lieber zerstört als es anderen Kindern zu überlassen.

Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, dass Castorf das Eigentum der Volksbühne, das letztlich aus Steuergeldern bezahlt und damit im besten Sinne ‚Volkseigentum‘ ist, wie seinen Privatbesitz behandelt und sich anmaßt, damit nach Belieben umzugehen, um seinem Nachfolger Dercon verbrannte Erde zu hinterlassen.

Der Senat muss endlich einschreiten und den Egotrip Castorfs beenden. Senator Lederer muss sicherstellen, dass der ‚Ost‘-Schriftzug nicht etwa zerstört, sondern in der Volksbühne eingelagert wird, und dass das ‚Räuberrad‘, das mittlerweile ein fester Bestandteil des berliner Stadtbildes ist, an Ort und Stelle verbleibt.

Sollte das Rad dennoch entfernt und der Schriftzug zerstört werden, werde ich Strafanzeige gegen Castorf wegen aller in Frage kommender Delikte und gegen Lederer wegen Beihilfe durch Unterlassen erstatten.“

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Das Kreuz gehört auf die Schloss-Kuppel!

Klicken Sie auf das Bild, um meine Rede zu sehen!

 

In der Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses  am 22. Juni 2017 habe ich eine Rede zu dem unsäglichen Ansinnen der Linken gehalten, die Schlosskuppel ohne Kreuz wieder auf zu bauen!

Die Linke bläst die Sache nun zu einem Nachhutgefecht in einem verlorenen Kulturkampf auf!

Mein Fazit: Das Kreuz gehört auf die Kuppel!

Bitte lesen Sie meine Rede (auch zum download als PDF: Rede Kuppelkreuz 22.6.17

 

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Deutscher Bühnenverein verabschiedet sich von der Freiheit der Kunst!

Bildergebnis für theater

Zu den Ergebnissen der Jahreshauptversammlung des Deutschen Bühnenvereins erkläre ich als  der kulturpolitische Sprecher der AfD Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus:

„Mit seiner Abschlusserklärung zur diesjährigen Jahrestagung in Dresden definiert sich der Deutsche Bühnenverein als Träger und Bestandteil des politischen Gesinnungskampfes „gegen Rechtspopulismus und rechtsnationale Parteien“.

Damit vereinnahmt der Verein die in ihm zusammengeschlossenen Theater und Orchester für einen politischen Kampfauftrag, der die Freiheit der Kunst zur Freiheit für Agitation und Propaganda in nur eine politische Richtung uminterpretiert. Der Deutsche Bühnenverein mit seinem Präsidenten, dem Intendanten des Deutschen Theaters, Ulrich Khuon, ist damit selbst zur größten Gefahr für die Freiheit der Kunst geworden. Musste man nach traditionellem Verständnis, die Freiheit der Kunst vor allem gegen staatliche Bevormundungen und Eingriffe sichern, so ist jetzt die Bühnenorganisation selbst zur Bedrohung für die Kunstfreiheit geworden. Die freiwillige politische Selbstversklavung im Interesse des herrschenden Gesinnungskartells übertrifft alles, was man sich in einer Demokratie an Bedrohung der Freiheit der Kunst hat vorstellen können. Denn wenn die eigentlichen Träger der Kunstfreiheit selbst auf die Freiheit der Kunst verzichten, gibt es keine Träger der Kunstfreiheit mehr.

Mit seiner Gedanken- und Sprachverdrehung nach bester Orwell Manier erklärt der Bühnenverein jeden öffnenden, kritischen, partizipativen, Vielfalt der Sichtweisen zulassenden Diskurs tatsächlich für beendet. Er erklärt seinen Bankrott als in alle Richtungen hin offenen intellektuellen Unruhestifter und meldet sich als kultureller Blockwart im Interesse der politischen Kartellkräfte.

Ich fordere den Bühnenverein auf, diesen Irrweg nicht weiter zu beschreiten. Glaubwürdig wäre eine Öffnung der deutschen Bühnen für einen wirklich offenen, einen wirklich umfassend kritischen, einen wirklich Propaganda freien, d.h. einen wirklich freien Diskurs, gerade auch da, wo es denen, die sich so selbstgefällig auf der „richtigen“ Seite inthronisieren, „weh tut“.

Ich fordere den Bühnenverein auf, mit Auftragsstücken Themen der Gegenwart jenseits des selbstreferentiellen „Kampf gegen rechts“ zu dramatisieren. Diese Themen liegen auf der Hand: Fragen der Identität von Land, Kultur und Volk, Fragen der Gewinner und Verlierer von Globalisierung, Fragen bewusster staatlicher Rechtsmissachtungen, Fragen der Zerstörung familiärer Zusammenhalte durch Genderpropaganda, u.s.w. Hier gäbe es ein weites, spannendes und lohnendes Feld, über Ausgrenzung, Diskursausschluss, soziale Isolation, wirtschaftliche Existenzbedrohung derjenigen zu inszenieren, die sich die Freiheit nehmen, den Dogmen des Gesinnungskartells zu widersprechen. Welch ein wahrhaft freiheitlicher Ansatz!“

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Böhning-Affäre: Hat der Regierende Bürgermeister Müller gelogen?

Bildergebnis für rotes rathaus#

(Bild: Berliner Kurier)

Die Einlassungen des Senats, der Regierende Bürgermeister sei über die Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen den Leiter der Senatskanzlei, Staatssekretär Björn Böhning, erst nach den Presseveröffentlichungen vom 1. Dezember 2016 von diesem selbst unterrichtet worden, sind m.E. unglaubwürdig:

In seiner Antwort auf meine schriftliche Anfrage (DS 18/11 206) behauptet der Senat, der Regierende Bürgermeister sei von Björn Böhning persönlich erst über die Aufnahme der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen ihn unterrichtet worden, nachdem dieser von seinem Anwalt informiert worden sei, der wiederum davon erst auf Nachfrage erfahren habe, nachdem die Staatsanwaltschaft entsprechende Medienberichte bestätigt hatte. Eine Unterrichtung des Regierenden Bürgermeisters durch die Senatsverwaltung für Justiz sei nicht erfolgt.

Der Senat verweigert nach wie vor die konkrete Antwort auf die ganz konkret gestellte Frage „Wann und wie“ der Chef der Senatskanzlei den Regierenden Bürgermeister von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens unterrichtet hat.
Wer auch im dritten Anlauf eine eindeutige Frage nach einem Datum verweigert, scheint dafür Gründe zu haben. Wer sich gegen Spekulationen schützen will, sollte alles unterlassen, Spekulationen hervorzurufen.
Indem der Senat eine Frage beantwortet, die gar nicht gestellt wurde, nämlich wann der Anwalt von Herrn Böhning diesen von dem Ermittlungsverfahren berichtet habe, versucht der Senat davon abzulenken, welchen unmittelbaren Informationsstand der Staatssekretär evtl. durch andere Informanten seit wann hatte und wann und wie er seinen unmittelbaren Vorgesetzten davon unterrichtet hatte.
Es widerspricht jeder Lebenserfahrung, dass der Regierungschef von der Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen wegen eines Korruptionsdeliktes gegen den Spitzenbeamten des Landes davon nicht unmittelbar von der zuständigen Verwaltung in Kenntnis gesetzt worden sein soll. Auch dass der Anwalt eines Beschuldigten in dieser Position erst auf Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Information erhalten haben soll, klingt wenig plausibel. Zwischen der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens am 16.11. und dem 1.12. liegen immerhin über zwei Wochen.
Zu erinnern ist daran, dass die Zeit zwischen dem 16.11. (Eröffnung des Ermittlungsverfahrens und Abschluss des Koalitionsvertrages) und der Wahl des Regierenden Bürgermeisters am 8.12. eine politisch hoch sensible Zeit war, in der Ermittlungen gegen den alten und neuen Chef der Senatskanzlei alles andere als hilfreich erscheinen mussten.
Die Frage ist insofern relevant, als Müller nur wenige Tage vor der am 1.12. erfolgten öffentlichen Bestätigung der Einleitung der Ermittlungen vom 16.11. durch die Staatsanwaltschaft (1.12.) am 24.11. im Abgeordnetenhaus erklärt hatte, es sei „auch noch gar nicht klar, ob und wie ermittelt wird“. Der Regierende Bürgermeister hat damit dem Parlament gegenüber objektiv die Unwahrheit gesagt. Ob er auch subjektiv gelogen hat, steht nach mehrfachen ausweichenden Antworten des Senats also im Raum und ist durch die jüngste Antwort des Senats auf meine Anfrage auch nicht ausgeräumt.
Ebenso dubios bleibt, warum Staatssekretär Böhning trotz der Tatsache, dass gegen ihn seit nunmehr einem halben Jahr auch offiziell wegen eines Korruptionsdeliktes ermittelt wird, nicht vom Dienst suspendiert worden ist.
In anderen Fällen verhält sich der Berliner Senat weniger „fürsorglich“. Laut Antwort des Senats wurden in den letzten vier Jahren 32 Angehörige verschiedener Senatsverwaltungen nach Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen vom Dienst suspendiert. Zwar versucht der Senat, diese Maßnahmen als absolute Ausnahme darzustellen; dennoch stellt sich die Frage, warum ausgerechnet Berlins Spitzenbeamter, für den doch eigentlich besonders strenge Maßstäbe gelten sollten, trotz eines so schweren Vorwurfs weiterhin seiner Tätigkeit nachgeht, als sei nichts gewesen.

Hier können Sie meine Anfrage mit der Antwort des Senats als PDF herunter laden: S18-11206

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Kuppelkreuzgegner stellen Schlossbau-Kompromiss in Frage!

Bild: Berliner Schloss mit Kuppelkreuz, von der Brüderstr. aus gesehen (Quelle: Tagesspiegel)

 

Zu dem Versuch, insbesondere von Linken und Grünen, die originalgetreue Rekonstruktion des Berliner Stadtschlosses mit dem historischen Kuppelkreuz zu verhindern, sage ich als Kulturpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus:

„Der Beschluss des Deutschen Bundestages sieht eindeutig eine originalgetreue Rekonstruktion der barocken Fassade an drei Flügeln des Berliner Stadtschlosses inklusive der Kuppel vor. Auf dieser Kuppel befand sich ein Kreuz als Symbol der Demut der preußischen Herrscher, die sich Gott als Weltenrichter unterordneten. Es gehört also zu einer originalgetreuen Rekonstruktion.

Die bewusste inhaltliche Umnutzung der Schlossrekonstruktion zur einer Weltkultur-Ausstellung unter Vermeidung möglichst aller historischen Zitate des Sitzes der preußischen Könige war der Kompromiss, den die Schlossbau-Befürworter eingehen mussten, um wenigstens den äußeren Teil des Projektes gegenüber allen Widerständen durchsetzen zu können.

Gleichwohl ließen die Gegner der Stadtschloss-Rekonstruktion niemals von ihren weitergehenden Entfremdungsbemühungen gegen das Innere des Schlosses ab. Ein erneutes, nun auch das Äußere entfremdendes Beispiel ist der Versuch, das angestammte Christliche Kreuz auf der Kuppel zu verhindern.

Die Auseinandersetzung hat durch die links-grüne Fundamentalopposition jetzt auch die Dimension eines Kulturkampfes angenommen. Es ist gut zu wissen, wer das Eigene über alle Maßen ablehnt. Niemand wird durch das Kreuz auf der Kuppel gezwungen, Christ zu werden. Aber auch das Kreuz, und nicht nur auf der Kuppel, gehört zum Bestandteil unserer Geschichte!

Kirchen und insbesondere auch die Parteien des politisierten Christentums mit ihrer Kulturstaatsministerin Grüters sind aufgefordert, sich klar zum Kreuz auf der Schlosskuppel zu bekennen und es durchzusetzen!“

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AfD Kompakt: Unvereinbarkeitsbeschluss der AfD!

Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer der AfD!

Da uns immer wieder Anfragen zum Verhältnis unserer Partei zur Identitären Bewegung, zu PEGIDA bzw. zu anderen –GIDA-Initiativen sowie zur Freiheitlich Patriotischen Alternative (FPA) erreichen, haben wir die derzeitige Beschlusslage auf einer Seite zusammengefasst, die Sie unter folgendem Link erreichen:
https://afdkompakt.de/2017/05/15/zusammenfassung-der-beschlusslage

Hier können Sie das Dokument auch als pdf herunterladen: 2017-05-15_afd-bundesverband_zusammenfassung-beschlusslage_gida-ib

Aus den Beschlüssen:

Beschluss des Bundesvorstandes am 20. Mai 2016

Der Bundesvorstand beschließt, dass AfD-Mitglieder weder als Redner noch mit Parteisymbolen bei PEGIDA-Veranstaltungen auftreten sollen. Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern und PEGIDA-Symbole auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.

Beschluss des Bundesvorstandes am 22. Juni 2016

Der Bundesvorstand stellt fest, dass es keine Zusammenarbeit der Partei Alternative für Deutschland und ihrer Gliederungen mit der so genannten ‚Identitären Bewegung‘ gibt. 

Beschluss des Bundesvorstandes am 15. Juli 2016

Der Bundesvorstand weist auf die bestehende Unvereinbarkeit zwischen ‚Identitärer Bewegung‘ und AfD gemäß Beschluss des Bundesvorstandes vom 17. April 2015 hin. Anhänger der ‚Identitären Bewegung‘ dürfen nicht in die AfD aufgenommen werden.

 

 

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