Kategorie: Lesenswertes

Hammelsprung – Geschichte und Parlamentspraxis

Weitere Informationen zum Buch auf der Internetseite des Verlages Springer VS:
https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-33135-1

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Freifahrt für Verkehrsrowdies mit ausländischem Nummernschild

Der Berliner Senat hat keinerlei Kenntnis davon, wie viele Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Verstöße im Straßenverkehr durch Fahrer von Wagen mit ausländischen Nummernschildern erfolgen. 

Auf eine Schriftliche Anfrage des AfD-Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg zu Verwarnungs- und Bußgeldbescheiden an Halter von Kfz mit ausländischen Kennzeichen teilte der Senat tatsächlich mit: „Von der Bußgeldstelle der Polizei Berlin werden zu dieser Fragestellung keine gesonderten Statistiken vorgehalten“ (Drucksache 18/20761)


Auch die weiteren Fragen des Abgeordneten nach der Gesamtsumme der an diese Halter gerichteten Bescheide, die Höhe der tatsächlich beigetriebenen Geldbeträge und die Maßnahmen des Senates zur Durchsetzung der Geldeintreibungen blieben unbeantwortet.


Für Berg stellt dies eine „ absichtsvolle Rechtsblindheit des Senates“ dar, mit der dessen „unsägliche Tradition der selektiven Verweigerung von Rechtsdurchsetzungenfortgesetzt wird“. 

Ironisch fügte der Abgeordnete hinzu: „Man kann diese alle rechtstreuen Berliner verhöhnende Praxis des Senates auch als ganz besondere Maßnahme der Tourismusförderung verstehen: Liebe internationale Besucher, kommt mit Euren Autos! Hier kann jeder fahren und parken, wie er will!“

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Kulturstaatsministerin Grütters will wohl das Humboldtforum räumen!

Foto: BZ

Kulturstaatsministerin Grütters (CDU) hat gemeinsam mit der AA Staatsministerin Müntefering (SPD) in einem Namensbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 15.12.2018 dafür geworben, sich einem weiteren Abschnitt unserer „unrühmlichen… Geschichte“ anzunehmen und sich „offen der Frage einer Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zu stellen“.

Dazu erkläre ich als Mitglied des Kulturausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin:

„Das Humboldtforum ist noch nicht eröffnet und schon beginnt die Berliner CDU Vorsitzende und Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit der Planung, das Humboldtforum wieder auszuräumen.

Als erfahrene Zeitgeistreiterin schwingt sich Grütters auf das hohe Ross der wie auch immer definierten antikolonialen Moral- und Aufarbeitungswelle und gibt schon jetzt die Marschrichtung vor: „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!“

Dabei übersieht Sie geflissentlich die sich mehrenden Stimmen aus der Wissenschaft, die vor Pauschalisierungen, unhistorischen Verzerrungen und kulturpolitischen Rohrkrepierern warnen. Dazu gab die Anhörung des Kulturausschusses des Abgeordnetenhauses am 3. Dezember ein nachdrückliches Beispiel. Ohne Herrn Prof. Dr. Horst Bredekamp, Humboldt Universität zu Berlin, für unsere Position im geringsten einvernehmen zu wollen, kann sein sehr deutliches Statement für einen sachkundigen und rationalen Umgang mit kolonialen Kulturgütern nur unterstrichen werden. Die alsbald zu erwartende Ausschussdiskussion über die Anhörungsergebnisse wird jedenfalls weiter führen, als der unausgegorene Beitrag der Staatsministerinnen.

So verfehlt der unhistorische, unwissenschaftliche, linkspopulistische aber überhaupt nicht populäre Ansatz von Frau Grütters auch sein mag, die Freunde der Gemäldegalerie werden sich auf die Schenkel klopfen: Endlich Platz für die alten Meister, da wo sie hingehören!“

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Zum „Stuttgarter Aufruf“!

Nein, den „Stuttgarter Aufruf“ werde ich nicht unterzeichnen und ich werbe dafür, dass auch andere
sehr genau prüfen, ihn mitzutragen.

Lesen Sie hier meine Erklärung, warum ich den „Stuttgarter Aufruf“ nicht unterzeichnen werde:

Zum „Stuttgarter Aufruf“ – 2. November 2018

Nein, den Stuttgarter Aufruf werde ich nicht unterzeichnen und ich werbe dafür, dass auch andere sehr genau prüfen, ihn mitzutragen.

Nicht alles, was berechtigt erscheint, ist auch richtig, und nicht alles, was stimmt, ist stimmig. Mein maßgebliches Argument gegen den Stuttgarter Aufruf ist, dass er völlig berechtigt einen Schulterschluss in der Partei fordert, aber an entscheidender Stelle dabei so allgemein bleibt, dass sich hinter dieser Mauer der Solidarität auch diejenigen geschützt sehen können (hoffentlich nicht: sollen), die, womöglich absichtsvoll, nicht verstehen wollen oder nicht verstehen können.

Mit dem Aufruf leisten seine Initiatoren der Sache der AfD nach meiner Überzeugung keinen guten Dienst. Das gilt leider gerade deshalb, weil ein tragender Punkt des Aufrufes nur zu berechtigt erscheint: Ich meine damit die geäußerte Sorge, „verdiente Mitglieder zu opfern, weil ihnen eingeredet wird, dass nur so der dringend notwendige Erfolg der AfD befördert werden könne“.

Selbstverständlich ist uns allen klar, dass die von interessierten Kreisen in den Kartellparteien angedrohte Überwachung durch den Verfassungsschutz nicht darin begründet ist, dass die AfD in die Verfassungsfeindlichkeit abdriften könnte, sondern ein ausschließliches Mittel darstellt, den immer erfolgloseren und nahezu verzweifelten Kampf gegen die Bürgerbewegung AfD auf eine weitere Eskalationsstufe anzuheben.

Das besorgniserregende an dieser Situation ist nun, dass diese äußere Drohkulisse unserer politischen Gegner jetzt auch für manche Auseinander-setzung innerhalb der AfD instrumentalisiert wird. Da wird dann bedenkenlos mit zweierlei Maß gemessen, wenn eine als „Verharmlosung“ des Nationalsozialismus interpretierbare Äußerung gnädig und wohl auch berechtigt „niedriger gehängt“ wird, andererseits allenfalls geschmack- und stillose Küchenfotos zum subtilen Nazi-Bekenntnis aufgeblasen werden. Genau diese Methode der Selbstzerfleischung ist es, die unseren innerparteilichen Zusammenhalt beschädigt und unsere Gegner frohlocken lässt!

Insofern und nur insofern sind manche im Stuttgarter Aufruf geäußerte Sorgen nachvollziehbar und berechtigt. Dabei sollten wir uns nicht selbst täuschen oder täuschen lassen: Da gegen die berechtigten Fragen, Positionen und Forderungen der AfD den Kartellparteien keine argumentativen Mittel gegeben sind, werden sie immer mit der größten politischen Vernichtungskeule, dem „NAZIVorwurf“, gegen uns kämpfen. Schon deshalb wird es der AfD niemals gelingen, dass die Gegner auf diese „Wunderwaffe“ verzichten. Und vergessen wir nicht, keine Parteiordnungsmaßnahme wird jemals dazu führen, dass die Kartellmedien melden werden: „AfD ist Nazifrei!“

Nun meinen manche, dann sollten wir doch alles daransetzen, den Gegnern keine Ansatzpunkte zu liefern, uns in die Nazi-Ecke zu drängen. Doch dieses Ansinnen ist ebenso richtig wie zur Erfolglosigkeit verdammt: Denn es sind unsere politischen Gegner, die völlig willkürlich für ihre Zwecke instru-mentalisieren, was „Nazi“ ist. Sie betreiben dabei um des Schadens für die AfD willen eine Verharmlosung des Nationalsozialismus, indem fast alles, was „rechts“ von den Kartellparteien angesiedelt wird, unter Nazi-Verdacht gestellt wird. Daran dürfen wir uns auf keinen Fall selbst beteiligen. Für die notwendige Grenzziehung reicht dabei aber genau nicht die im Aufruf gezogene „rote Linie: das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch“ aus.

Diese Linie ist ganz individuell für jeden Staatsbürger die Grenzziehung seines eigenen Verhaltens in und gegenüber der Gemeinschaft. Als roter Faden für eine Partei, die gestaltende Verantwortung für unser Land übernehmen will, ist das aber zu wenig! Wenn wir mit dem Stuttgarter Aufruf eine Partei sein sollen, in der alles zulässig ist, was nicht gegen Grundgesetz oder Strafrecht verstößt, würden wir eine inhaltliche Bandbreite zulassen, die uns dann schon per Definition an den Rand, d.h. zu den Extremen der politischen Gestaltungsfreiheit führt! Damit wäre die AfD dann genau dort, wo unsere politischen Gegner uns haben wollen, und was wir nach unserem Selbst-verständnis nicht sind. Diese rote Linie des Stuttgarter Aufrufes erweist sich dann als roter Faden, mit dem wir uns selbst nur strangulieren können.

Es geht nicht um „Denk- und Sprechverbote“; ganz im Gegenteil, es geht darum, intensiv zu denken und dann deutlich zu sprechen! Man hoffte eigentlich, es nicht mehr sagen zu müssen, aber für uns in der AfD ist klar: Der Nationalsozialismus ist auch ohne „Auschwitz“ eine sozialrevolutionäre, rassistische, zutiefst freiheitsfeindliche und menschenverachtende Ideologie des Totalitarismus! Dass er sich in seiner Verachtung des freiheitlich in die Gemeinschaft eingebundenen Menschen von linken totalitären Ideologien nicht unterscheidet, macht unsere Ablehnung nicht geringer. Auch der Umstand, dass in manchen Bevölkerungskreisen dem Nationalsozialismus wegen seiner „nationalen“ Themensetzungen eine gewisse Nachvollziehbarkeit zugesprochen wird, macht die Sache nicht besser: Kein politisches Herrschaftssystem hat der nationalen Sache in Deutschland einen schlechteren Dienst erwiesen als der Nationalsozialismus!

Wer vor diesem Hintergrund Zweideutigkeiten im Denken und Sprechen zulässt, sollte in der AfD keine politische Heimat finden. Er hat weder unsere Politik noch den Charakter des Nationalsozialismus verstanden.

Wir verstehen uns als Patrioten, die die Verfassung schützen!
Deshalb haben wir keine Angst vor dem Verfassungsschutz!

 

Der Stuttgarter Aufruf (2018)

Erklärung zum Stuttgarter Aufruf

 

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Staatliche Mittel für das Bündnis „Stoppt die AfD“ ?

Lesen Sie hier meine Schriftliche Anfrage:

Staatliche Mittel für das Bündnis „Stoppt die AfD“ und die Antwort des Berliner Senats vom 18.10.2018.

Drucksache 18/16824

Schriftliche Anfrage – Dr. Berg – Stoppt due AfD – S18-16824

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Mehrfachvergabe von Stipendien an einzelne Künstler?

Lesen Sie hier meine Schriftliche Anfrage vom 19. Oktober 2018 und die Antwort des Berliner Senats
zum Thema:

Mehrfachvergabe von Stipendien an einzelne Künstler? Drucksache 18 / 16 826

Schriftliche Anfrage – Dr. Berg – Künstlerstipendien – S18-16826-2

 

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Kunstblase zum Platzen bringen!

„Diese Eklärung … ist für mich ein Tiefpunkt der Debatten- und Toleranzkultur und zeugt von nichts anderem als dem moralischen und intellektuellen Bankrott der Initiatoren. Was bleibt, ist Hysterie – ein „Wehret den Anfängen“, dem das „Wehret dem Ende“ längst abhanden gekommen ist.“ 
Uwe Tellkamp (u.a. Der Turm, Der Eisvogel): Der Moralismus der „Vielen“, Offener Brief vom 13. November 2018.
https://sezession.de/59871/der-moralismus-der-vielen-ein-offener-brief-von-uwe-tellkamp

 

 

 

Berlin, 9. November 2018

Dr. Hans-Joachim Berg, Mitglied des Kulturausschusses des Abgeordnetenhauses, hält der Vereinigung ‚Die Vielen‘ nach ihrem heutigen Skandal-Pressegespräch den Spiegel vor:

„Dass ‚Die Vielen‘ sich für Kunstfreiheit einsetzen wollen, ist ein Hohn für alle konservativen bzw. nicht-linken Künstler, die nicht nur marginalisiert werden, sondern offener Repression ausgesetzt sind. Wäre die Vereinigung ‚Die Vielen‘ konsequent, dann müssten sie eine Quote für konservative Künstler fordern.

Mit der heute am Beispiel von Uwe Tellkamp erhobenen Forderung, Rechte im Kulturbetrieb anzugreifen und ihnen den Raum für künstlerisches Schaffen zu nehmen, entlarven sich ‚Die Vielen‘ selbst als Feinde der Kunstfreiheit. ‚Die Vielen‘ stehen nicht für Freiheit und Vielfalt in der Kunst, sondern für eine sich selbst reproduzierende Kunstblase und eindimensional denkende Menschen, die jegliche Bodenhaftung verloren haben. 

Die AfD wird diese Kunstblase selbstherrlicher Egozentriker zum Platzen bringen!“

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Migrationspakt ist eine Mogelpackung für Massenmigration!

Berlin, 5. November 2018

Zur Diskussion um die angeblich völlige Unverbindlichkeit des Migrationspaktes der Vereinten Nationen erklärt Dr. Hans-Joachim Berg, Mitglied des Rechtsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin:

„Nachdem der öffentliche Druck auf die Bundesregierung immer größer wird, im Bundestag eine Debatte über den Migrationspakt der Vereinten Nationen zuzulassen, soll als neue Verteidigungslinie das Argument herhalten, bei dem Pakt handele es sich um völlig unverbindliche Absichtserklärungen rund um das ohnehin nicht aufzuhaltende Phänomen der weltweiten Migrationsströme.

Diese dreiste Märchenerzählung steht in der unheilvollen Tradition der Halb- und Unwahrheiten, wie wir sie in der Europapolitik erfahren haben: keine Finanzierung von Staatsdefiziten (No-Bailout-Klausel); Regelungen durch EU-Recht nur, wenn es einer grenzüberschreitenden Regelung zwingend bedarf (Subsidiaritätsprinzip); Abschaffung des Gerichtscharakters des Europäischen Gerichtshofes zugunsten eines offen parteiischen Integrationsförderungsinstrumentes; Unantastbarkeit der Regelungen der Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften durch die Mitgliedstaaten selbst usw. usw.

Offensichtlich haben sich bisher nur die Regierungen etwa Österreichs – immerhin gegenwärtige EU-Ratspräsidentschaft -, Ungarns, Polens, Tschechiens und der USA die Mühe gemacht, die 32 Seiten Text des Paktes zu lesen. Wer in das Dokument schaut, wird sich von den pauschalen Hinweisen auf die verbleibende Staatensouveränität nicht Sand in die Augen streuen lassen und feststellen: Der Text wimmelt nahezu vor Bekenntnissen zur Selbstbindung der Unterzeichnerstaaten!

  • Das Wortgebilde „Pflicht“ erscheint in über 90 Varianten.
  • „Gewährleistungen“ werden in 37 Fällen ausgesprochen.
  • „Sicherstellungen“ sind in 30 Fällen vereinbart.

Und all dies soll ab 2022 in einen permanenten Überprüfungsprozess auf seine Umsetzung und Weiterentwicklung hin geführt werden. Wer vor diesem Hintergrund allen Ernstes von der Unverbindlichkeit des Paktes spricht, verkauft die Bürger und die Öffentlichkeit für dumm. Gerade in Deutschland mit seinem überbordenden Rechtswegestaat bedarf es keiner großen Fantasie, um die Konsequenzen dieser angeblich unverbindlichen Verbindlichkeiten vorherzusehen:

In allen Gerichtsverfahren rund um das Thema Migration werden die Verpflichtungen aus dem Pakt als bindende Interpretationsregeln, gewollte Selbstverpflichtung und vor allem als unüberwindbare moralische Messlatte verstanden werden. Damit sind dann die Maßstäbe für die Öffnung Deutschlands als Zufluchtsgebiet aller Armutsmigranten der Welt festgelegt. Und die Kartellparteien dieser Republik verweigern dazu nicht nur Bürgerpetitionen, sondern auch eine öffentliche Debatte im Deutschen Bundestag. Ein größerer Beitrag zur Entfremdung der Bürger von den Verantwortungsträgern dieses Landes ist kaum vorstellbar.“

Bitte schauen Sie sich dazu auch dieses Video an:

https://www.facebook.com/AfDFraktionAGH/videos/2171841073131116/

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Herr Dregger: Rufen Sie Ihre Landesvorsitzende Grütters zur demokratischen Ordnung!

 

Berlin, 20.10.2018

Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa hat die CDU-Landesvorsitzende Monika Grütters die Absage des Konzertes der linksextremen Punkband „Feine Sahne Fischfilet“ durch das Bauhaus Dessau mit den Worten „Es darf niemals der Eindruck entstehen, dass der Druck der rechtsextremistischen Szene ausreicht, ein Konzert zu verhindern“ kritisiert. Dazu erklärt der AfD-Abgeordnete Dr. Hans-Joachim Berg, Mitglied des Kulturausschusses des Abgeordnetenhauses:
„Die zynische Empörung der CDU Landesvorsitzenden Grütters ist ein weiteres Beispiel für die absichtsvolle Blindheit bei der Ablehnung jeglicher politisch motivierten Gewalt und Gewaltandrohung. Während die AfD ausnahmslos und konsequent jede Gewalt und Gewaltandrohung in der politischen Auseinandersetzung verurteilt und ablehnt, scheint es für die CDU-Landesvorsitzende vor allem darauf anzukommen, wer die Gewaltprediger sind.
Die hundertfachen Angriffe auf AfD-Veranstaltungen, Veranstaltungsorte und auf Repräsentanten der AfD haben bisher zu keiner wahrnehmbaren Entrüstung von Frau Grütters geführt. Die AfD wird die Berliner Bürger weiterhin offensiv darüber unterrichten, dass die CDU in Berlin ein durchsichtiges Doppelspiel betreibt: Während der um innerfraktionelle Anerkennung ringende Fraktionsvorsitzende Dregger den gemäßigten Rechtsstaatsverteidiger gibt, wirft sich seine Landesvorsitzende wieder einmal dem rot-grünen Gesinnungskartell an den Hals. Ich fordere Herrn Dregger auf:

Rufen Sie Ihre Landesvorsitzende zur demokratischen Ordnung!“

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Wie viele Strafen werden in Berlin zur Bewährung ausgesetzt?

Foto: news.at

Lesen Sie hier meine Parlamentarische Anfrage vom 09.11.2017, in der ich den Berliner Senat frage, wie viele Strafen von Berliner Gerichten zur Bewährung ausgesetzt werden.

Anfrage – s18-12520

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