Zum „Stuttgarter Aufruf“!

Nein, den „Stuttgarter Aufruf“ werde ich nicht unterzeichnen und ich werbe dafür, dass auch andere
sehr genau prüfen, ihn mitzutragen.

Lesen Sie hier meine Erklärung, warum ich den „Stuttgarter Aufruf“ nicht unterzeichnen werde:

Zum „Stuttgarter Aufruf“ – 2. November 2018

Nein, den Stuttgarter Aufruf werde ich nicht unterzeichnen und ich werbe dafür, dass auch andere sehr genau prüfen, ihn mitzutragen.

Nicht alles, was berechtigt erscheint, ist auch richtig, und nicht alles, was stimmt, ist stimmig. Mein maßgebliches Argument gegen den Stuttgarter Aufruf ist, dass er völlig berechtigt einen Schulterschluss in der Partei fordert, aber an entscheidender Stelle dabei so allgemein bleibt, dass sich hinter dieser Mauer der Solidarität auch diejenigen geschützt sehen können (hoffentlich nicht: sollen), die, womöglich absichtsvoll, nicht verstehen wollen oder nicht verstehen können.

Mit dem Aufruf leisten seine Initiatoren der Sache der AfD nach meiner Überzeugung keinen guten Dienst. Das gilt leider gerade deshalb, weil ein tragender Punkt des Aufrufes nur zu berechtigt erscheint: Ich meine damit die geäußerte Sorge, „verdiente Mitglieder zu opfern, weil ihnen eingeredet wird, dass nur so der dringend notwendige Erfolg der AfD befördert werden könne“.

Selbstverständlich ist uns allen klar, dass die von interessierten Kreisen in den Kartellparteien angedrohte Überwachung durch den Verfassungsschutz nicht darin begründet ist, dass die AfD in die Verfassungsfeindlichkeit abdriften könnte, sondern ein ausschließliches Mittel darstellt, den immer erfolgloseren und nahezu verzweifelten Kampf gegen die Bürgerbewegung AfD auf eine weitere Eskalationsstufe anzuheben.

Das besorgniserregende an dieser Situation ist nun, dass diese äußere Drohkulisse unserer politischen Gegner jetzt auch für manche Auseinander-setzung innerhalb der AfD instrumentalisiert wird. Da wird dann bedenkenlos mit zweierlei Maß gemessen, wenn eine als „Verharmlosung“ des Nationalsozialismus interpretierbare Äußerung gnädig und wohl auch berechtigt „niedriger gehängt“ wird, andererseits allenfalls geschmack- und stillose Küchenfotos zum subtilen Nazi-Bekenntnis aufgeblasen werden. Genau diese Methode der Selbstzerfleischung ist es, die unseren innerparteilichen Zusammenhalt beschädigt und unsere Gegner frohlocken lässt!

Insofern und nur insofern sind manche im Stuttgarter Aufruf geäußerte Sorgen nachvollziehbar und berechtigt. Dabei sollten wir uns nicht selbst täuschen oder täuschen lassen: Da gegen die berechtigten Fragen, Positionen und Forderungen der AfD den Kartellparteien keine argumentativen Mittel gegeben sind, werden sie immer mit der größten politischen Vernichtungskeule, dem „NAZIVorwurf“, gegen uns kämpfen. Schon deshalb wird es der AfD niemals gelingen, dass die Gegner auf diese „Wunderwaffe“ verzichten. Und vergessen wir nicht, keine Parteiordnungsmaßnahme wird jemals dazu führen, dass die Kartellmedien melden werden: „AfD ist Nazifrei!“

Nun meinen manche, dann sollten wir doch alles daransetzen, den Gegnern keine Ansatzpunkte zu liefern, uns in die Nazi-Ecke zu drängen. Doch dieses Ansinnen ist ebenso richtig wie zur Erfolglosigkeit verdammt: Denn es sind unsere politischen Gegner, die völlig willkürlich für ihre Zwecke instru-mentalisieren, was „Nazi“ ist. Sie betreiben dabei um des Schadens für die AfD willen eine Verharmlosung des Nationalsozialismus, indem fast alles, was „rechts“ von den Kartellparteien angesiedelt wird, unter Nazi-Verdacht gestellt wird. Daran dürfen wir uns auf keinen Fall selbst beteiligen. Für die notwendige Grenzziehung reicht dabei aber genau nicht die im Aufruf gezogene „rote Linie: das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch“ aus.

Diese Linie ist ganz individuell für jeden Staatsbürger die Grenzziehung seines eigenen Verhaltens in und gegenüber der Gemeinschaft. Als roter Faden für eine Partei, die gestaltende Verantwortung für unser Land übernehmen will, ist das aber zu wenig! Wenn wir mit dem Stuttgarter Aufruf eine Partei sein sollen, in der alles zulässig ist, was nicht gegen Grundgesetz oder Strafrecht verstößt, würden wir eine inhaltliche Bandbreite zulassen, die uns dann schon per Definition an den Rand, d.h. zu den Extremen der politischen Gestaltungsfreiheit führt! Damit wäre die AfD dann genau dort, wo unsere politischen Gegner uns haben wollen, und was wir nach unserem Selbst-verständnis nicht sind. Diese rote Linie des Stuttgarter Aufrufes erweist sich dann als roter Faden, mit dem wir uns selbst nur strangulieren können.

Es geht nicht um „Denk- und Sprechverbote“; ganz im Gegenteil, es geht darum, intensiv zu denken und dann deutlich zu sprechen! Man hoffte eigentlich, es nicht mehr sagen zu müssen, aber für uns in der AfD ist klar: Der Nationalsozialismus ist auch ohne „Auschwitz“ eine sozialrevolutionäre, rassistische, zutiefst freiheitsfeindliche und menschenverachtende Ideologie des Totalitarismus! Dass er sich in seiner Verachtung des freiheitlich in die Gemeinschaft eingebundenen Menschen von linken totalitären Ideologien nicht unterscheidet, macht unsere Ablehnung nicht geringer. Auch der Umstand, dass in manchen Bevölkerungskreisen dem Nationalsozialismus wegen seiner „nationalen“ Themensetzungen eine gewisse Nachvollziehbarkeit zugesprochen wird, macht die Sache nicht besser: Kein politisches Herrschaftssystem hat der nationalen Sache in Deutschland einen schlechteren Dienst erwiesen als der Nationalsozialismus!

Wer vor diesem Hintergrund Zweideutigkeiten im Denken und Sprechen zulässt, sollte in der AfD keine politische Heimat finden. Er hat weder unsere Politik noch den Charakter des Nationalsozialismus verstanden.

Wir verstehen uns als Patrioten, die die Verfassung schützen!
Deshalb haben wir keine Angst vor dem Verfassungsschutz!

 

Der Stuttgarter Aufruf (2018)

Erklärung zum Stuttgarter Aufruf

 

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