In der Fragestunde des Abgeordnetenhauses am 04. Mai 2017 antwortete der Regierende Bürgermeister auf meine entsprechende Frage, er habe am 24. November 2016 keine Kenntnis darüber gehabt, dass die Staatsanwaltschaft Berlin acht Tage zuvor, am 16. November 2016, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsnahme gegen den Leiter der Senatskanzlei, Björn Böhning, eingeleitet hatte. Diese Aussage kommentiere ich wie folgt:
„Es widerspricht jeder Lebenserfahrung, dass angeblich acht Tage vergehen können, ohne dass der Ministerpräsident eines Bundeslandes von staatsanwaltschaftlichen Korruptionsermittlungen gegen den Leiter seiner Staatskanzlei und Spitzenbeamten des Landes erfahren würde. Michael Müller muss die Berliner für ziemlich dumm halten, wenn er glaubt, dass sie ihm dieses Märchen abnehmen würden.
Man darf getrost davon ausgehen, dass über die Information in einem derart wichtigen Fall Aktennotizen angefertigt werden. Ich werde Müller daher im Rahmen einer schriftlichen Anfrage auffordern, dem Parlament mitzuteilen, wann genau er über die Aufnahme der Ermittlungen unterrichtet wurde. Dann wird man sehen, ob er im November 2016 und auch gestern im Parlament die Wahrheit gesagt hat.
Dessen ungeachtet ist es ein Stück aus dem Tollhaus, dass der höchste Beamte des Senats unter Korruptionsverdacht steht und dennoch weiterhin im Amt ist, als sei nichts geschehen. Das Mindeste, was in einem solchen Fall geschehen müsste, wäre eine Suspendierung von Staatssekretär Böhning bis zum Abschluss der Ermittlungen.
Jeder Streifenpolizist wird sofort vom Dienst suspendiert, wenn ihm vorgeworfen wird, bei einem Einsatz regelwidrig gehandelt zu haben. Wer nahe beim Regierenden Bürgermeister dient, steht offensichtlich unter einem besonderen Schutz, der allerdings mit Recht und Gesetz wenig zu tun hat.“