Die Stelle des/der Vertrauenanwalts/anwältin zur Korruptionsbekämpfung stärken und zügig neu besetzen! (12.01.2017)

Klicken Sie auf das Bild, um meine Rede zu sehen!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Wie kann man einer im Grunde guten Sache möglichst großen Schaden beifügen? – Indem die falschen Leute zur falschen Zeit die Sache aufgreifen.

Lassen Sie mich zunächst zum falschen Zeitpunkt kommen! Es ist wirklich grotesk, dass diese Koalition ausgerechnet jetzt das augenscheinlich zentrale Thema der Berliner Politik, den bisher von kaum jemandem zur Kenntnis genommen Vertrauensanwalt, als dringlichen Antrag in diese Plenardebatte gedrückt hat. Meine Fraktion hat bewusst darauf verzichtet, die Frage der wirklichen Dringlichkeit dieses Antrags im Sinne von § 59 unserer Geschäftsordnung zu problematisieren.

Nein, wir wollen schon, dass die Bürger unserer Stadt erfahren, was diese Koalition in der gegenwärtigen Situation unserer Stadt für dringlich hält. Unsere Stadt ist vor keinen vier Wochen Ziel des gewalttätigsten islamisch motivierten Terroranschlags in unserem Lande geworden. Da gab es keine Dringlichkeit mit angemessenen konkreten Sicherheitsvorkehrungen, die zur Sicherheit unserer Bürger beigetragen hätten. Da gab es keine Dringlichkeit mit deutlicher Führung und Richtlinienkompetenz. Dringlich war aber dem Herrn Justizsenator ausgerechnet die Einführung abstruser Klosettkategorien.

Ja, so kann man Prioritäten setzen. Und wir sagen: In den vergangenen Wochen hat diese Koalition so gut wie alle Prioritäten in den Sand gesetzt.

So falsch wie der Zeitpunkt sind die politischen Kräfte, die sich ausgerechnet jetzt des Vertrauensanwaltes bemächtigen wollen. Wahrscheinlich wird es nicht nur mir so gegangen sein, als ich Ihren Antrag zum ersten Mal überflog und die Stichworte „dringlich“ und „Korruptionsbekämpfung“ las. Alle Achtung, konnte man meinen, der Senat schafft es zwar nicht, seinen Stasi-Staatssekretär zu entlassen, aber jetzt machen die wenigstens Schluss mit der Korruptionsaffäre um den Leiter der Senatskanzlei. – Das war offensichtlich zu optimistisch. Aber wir sind dennoch dankbar, dass diese Koalition selbst das Thema Korruptionsbekämpfung aufgreift. Denn Ihre Partei, Herr Regierender Bürgermeister, ist es doch, bei der jedem Berliner Bürger das Stichwort vom roten Filzhaus einfällt. Herr Regierender Bürgermeister! Wenn Sie das Thema Korruptionsbekämpfung wirklich so ernst meinen würden, wie es der Koalitionsantrag vorspiegeln will, könnten Sie gleich bei sich in Ihrem Senat damit anfangen.

Sie entsorgen einen Bausenator, dessen Offenheit für Spenden von Bauinvestoren legendär ist, ausgerechnet als Innensenator. Sie halten einen Staatssekretär, dessen Verhältnis zur Korruption Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen ist. Dieses Haus wartet im Übrigen immer noch auf die Beantwortung der Frage, wann und wie der Leiter Ihrer Senatskanzlei von den Korruptionsuntersuchungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn erfahren hat und wann und wie er seiner Beamtenpflicht nachgekommen ist, den Regierenden Bürgermeister davon zu unterrichten. Und weil wir gerade bei Ihren Staatssekretären sind: Sie halten einen Staatssekretär, der ein sehr eindeutiges Verhältnis zur Staatssicherheit der DDR hat. Und sie halten eine Staatssekretärin, die ein bedeutend weniger eindeutiges Verhältnis zum Islamismus hat.

Die Einbettung Ihres sogenannten Dringlichkeitsantrags in das allumfassende Fehlstartszenario dieser Koalition ist in allem auch ein Tort, den Sie der Institution des Vertrauensanwalts antun. Die zahlenmäßig sehr spärlichen Erfahrungen des Vertrauensanwalts gaben bisher keinen Anlass, die Aufgabe zu überschätzen. Auch nach

unserer Auffassung lohnt es sich, in den Ausschussberatungen über weitere Details – und ich denke hier insbesondere an die breitere Bekanntmachung des Vertrauensanwalts – zu einem Konsens zu kommen. Mit der Institution eines Vertrauensanwalts kann sich meine Fraktion auch deshalb durchaus anfreunden, weil in unseren Landes- und Bundesprogrammen ganz ähnliche Vorstellungen zu einer sauberen öffentlichen Verwaltung beschlossen sind. So fordern wir, die Steuerverschwendung als Straftatbestand zu erfassen und einen unabhängigen Amtsankläger einzuführen.

Besonders aufmerksam hat uns in Ihrem Antrag gemacht, dass Sie die Stelle zügig neu besetzen wollen. Wenn das dann auch noch in einem dringlichen Antrag eingebunden wird, sollten bei allen Bürgern die Alarmglocken läuten.

In einer von tiefrotem Filz durchdrungenen Stadt werden wir als Opposition mit höchster Aufmerksamkeit darauf achten, mit welcher Personalie diese dringliche und zügige Besetzung verbunden wird. Seien Sie sich sicher, dass es Ihnen nicht gelingen wird, unterhalb der Wahrnehmungsschwelle der Öffentlichkeit irgendwelche bei Senats- oder Bezirksamtsposten zu kurz Gekommenen als Vertrauensanwalt mit einem Trostpflaster zu versorgen! Ich hoffe, dass Sie nicht einmal darüber nachdenken, etwa die wegen ihrer linksextremistischen Unbelehrbarkeit als Stadträtin durchgefallene Parteifreundin als Anwältin für eine saubere Verwaltung wieder aufstehen zu lassen. Auch deshalb wird meine Fraktion mit Überzeugung der Überweisung in den Rechts- und in den Hauptausschuss zustimmen.

Ich danke Ihnen!

 Hier die ganze Rede zum download als PDF:
Vertrauensanwalt_12.01.17

Was ist eigentlich der Berliner Vertrauensanwalt? Hier geht es zu seiner Seite: https://www.vertrauensanwalt.com

 

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.hansjoachimberg.de/eilantrag-vertrauensanwalt-senat-hat-korruptionsbekaempfung-noetig/