
Der Berliner Senat hat keinerlei Kenntnis davon, wie viele Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Verstöße im Straßenverkehr durch Fahrer von Wagen mit ausländischen Nummernschildern erfolgen.
Auf eine Schriftliche Anfrage des AfD-Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg zu Verwarnungs- und Bußgeldbescheiden an Halter von Kfz mit ausländischen Kennzeichen teilte der Senat tatsächlich mit: „Von der Bußgeldstelle der Polizei Berlin werden zu dieser Fragestellung keine gesonderten Statistiken vorgehalten“ (Drucksache 18/20761)
Auch die weiteren Fragen des Abgeordneten nach der Gesamtsumme der an diese Halter gerichteten Bescheide, die Höhe der tatsächlich beigetriebenen Geldbeträge und die Maßnahmen des Senates zur Durchsetzung der Geldeintreibungen blieben unbeantwortet.
Für Berg stellt dies eine „ absichtsvolle Rechtsblindheit des Senates“ dar, mit der dessen „unsägliche Tradition der selektiven Verweigerung von Rechtsdurchsetzungenfortgesetzt wird“.
Ironisch fügte der Abgeordnete hinzu: „Man kann diese alle rechtstreuen Berliner verhöhnende Praxis des Senates auch als ganz besondere Maßnahme der Tourismusförderung verstehen: Liebe internationale Besucher, kommt mit Euren Autos! Hier kann jeder fahren und parken, wie er will!“