
Beispielfoto: MoPo
Der Berliner Senat ist ahnungslos, wenn es um die mehrfache Verhängung von Bewährungsstrafen gegen den selben Täter geht. Informationen hierüber lägen nicht vor.
Das geht aus meiner Schriftlichen Anfrage (Drs. 18/12520) an den Senat hervor:
„Ich fordere den Senat auf, seine offensichtlich gewollte rechtspolitische Blindheit unverzüglich aufzugeben. Es muss wenigstens erfasst werden, bei wie vielen und bei welchen Verurteilungen mehrfach Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden.Regelmäßig müssen die Berliner aus Presseberichten erfahren, wie viele Personen Polizei und Justiz als Intensivtäter, also mehrfach vorbestrafte Berufskriminelle, bekannt sind. Besonders verstörend sind dabei Fälle, in denen Personen mit einer Unmenge an Bewährungsstrafen immer wieder auf freien Fuß gesetzt werden.Mit dieser Kuscheljustiz bringt der Rechtsstaat sich selbst um jeden Respekt. Viele Intensivtäter sehen Gesetze und Strafandrohungen mittlerweile als lächerliche Drohgebärde, die einer kriminellen Karriere in keiner Weise im Wege steht. Diesen Verlust an Achtung vor dem Staat und seinen Institutionen beseitigt man ganz sicher nicht, indem man vor den Tatsachen die Augen verschließt.“
Lesen Sie hier meine Anfrage und die Antwort des Berliner Senats: S18-12520